AGBs
zur Verwendung gegenüber:
1. Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört;
2. juristischen Personen, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört.
§ 1 Allgemeine Gültigkeit
Nachfolgende Bedingungen gelten für das vor liegende und als Rahmenbedingung auch für alle künftigen Geschäfte, die die Veräußerung von Sportgeräten zum Gegenstand haben.
§ 2 Angebot
Nicht befristete Angebote von CROSS-SHAPER SPORTS erfolgen stets freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Geschäftspartner dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben. CROSS-SHAPER SPORTS behält sich Eigentum und Urheberrechte an den dem Geschäftspartner überreichten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CROSS-SHAPER SPORTS zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise
Grundsätzlich gilt die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. An Preisvereinbarungen ist CROSS-SHAPER SPORTS vier Monate nach Abschluss des Vertrages gebunden, wenn die Lieferung innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen soll. CROSS-SHAPER SPORTS behält sich vor, einen Zuschlag zu den vereinbarten Preisen zu verlangen, wenn und soweit es nach dem Vertragsabschluss zu Lohn-, Fracht- und Steuererhöhung sowie zu Preissteigerungen bei Unterlieferanten gekommen ist. Die Preise gelten inkl. Verpackung. Exportpreise gelten grundsätzlich ab Werk. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Mindestbestellmenge sollte einer Verpackungseinheit entsprechen.
§ 4 Versand
Bei Versand geht die Gefahr einschließlich der Gefahr der Beschlagnahmung mit der Übernahme an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werksgeländes auf den Geschäftspartner über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder CROSS-SHAPER SPORTS noch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch ist CROSS-SHAPER SPORTS verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Liegen keine besonderen Weisungen des Geschäftspartners vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und -mittels durch CROSS-SHAPER SPORTS nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung.
§ 5 Zahlung
Mangels anderweitiger Vereinbarungen haben Zahlungen innerhalb von 20 Tagen ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines der von CROSS-SHAPER SPORTS angegebenen Bankkonten zu erfolgen. Für den Fall des Eingangs der Zahlung auf einem der von CROSS-SHAPER SPORTS angegebenen Bankkonten innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Rechnung ist der Geschäftspartner zum Abzug von 2% Skonto berechtigt. Ersatzteil-Lieferungen und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel nimmt CROSS-SHAPER SPORTS nur nach ausdrücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme erfolgt zahlungshalber. Die mit der Einlösung der Schecks und Wechsel verbundenen Kosten hat der Geschäftspartner CROSS-SHAPER SPORTS zu ersetzen. Gutschriften über Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an dem CROSS-SHAPER SPORTS über den Gegenwert endgültig verfügt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles steht CROSS-SHAPER SPORTS vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden ein Verzinsungsanspruch in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Geschäftspartners ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von CROSS-SHAPER SPORTS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt CROSS-SHAPER SPORTS als Sicherheit für die jeweiligen sämtlichen auch bedingten oder befristeten Ansprüche aus den gesamten Geschäftsverbindungen. Die Forderungen des Geschäftspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware waren bereits jetzt an CROSS-SHAPER SPORTS abgetreten. Der Geschäftspartner ist, solange er seine Verpflichtungen gegenüber CROSS-SHAPER SPORTS ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Anforderung ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. CROSS-SHAPER SPORTS ist berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung zur Kenntnis zu geben. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so ist CROSS-SHAPER SPORTS auf Verlangen verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.
§ 7 Rüge und Untersuchungspflicht;
Haftung für Mängel der Lieferung
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgener Mängel hin zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie CROSS-SHAPER SPORTS innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie innerhalb einer Woche nach Entdeckung CROSS-SHAPER SPORTS schriftlich angezeigt werden. In Fällen mangelhafter Lieferung steht CROSS-SHAPER SPORTS das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die mangelhafte Sache CROSS-SHAPER SPORTS zur Prüfung und Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Misslingt die Nachbesserung oder Nachlieferung, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder durch CROSS-SHAPER SPORTS abgelehnt, ist der Geschäftspartner ohne Fortsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Erklärung von Wandlung oder Minderung berechtigt. Von diesen Regelungen wird die Garantie, die CROSS-SHAPER SPORTS gegenüber dem ersten Verwender der Rehabilitationsmittel übernimmt, nicht berührt.
§ 8 Haftung
Für Schadenersatzansprüche des Geschäftspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet CROSS-SHAPER SPORTS bei Vorsatz oder grobem Verschulden leitender Angestellter. CROSS-SHAPER SPORTS haftet darüber hinaus für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten auch bei Vorsatz und grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, in beiden Fällen allerdings der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare, typische Schäden. Abgesehen hiervon ist eine Haftung gegenüber dem Geschäftspartner ausgeschlossen.
§ 9 Haftung bei konstruktiven Veränderungen
Es ist zu beachten, dass bei Sonderanfertigungen verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten. Konstruktive Veränderungen von CROSS-SHAPER SPORTS-Artikeln durch den Geschäftspartner oder einem von ihm beauftragten Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und zuvor die Geschäftsleitung von CROSS-SHAPER SPORTS schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat. Zu diesem Zweck ist CROSS-SHAPER SPORTS auf Anfordern ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne schriftliches Einverständnis der Geschäftsleitung von CROSS-SHAPER SPORTS vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die CROSS-SHAPER SPORTS einzustehen hat, so ist der Geschäftspartner verpflichtet, CROSS-SHAPER SPORTS im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
§ 10 Verwendung von Originalteilen
Nur bei Verwendung von CROSS-SHAPER SPORTS-Originalteilen können wir, fachgerechten Ein- oder Umbau vorausgesetzt, für das sichere und einwandfreie Funktionieren unserer Produkte Garantie leisten. Auch Ansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, können wir nur anerkennen, falls Originalteile eingesetzt wurden. Bitte achten Sie deshalb als Fachhändler und als Benutzer auf den ausschließlichen Einsatz von CROSS-SHAPER SPORTS-Teilen (Komponenten des Baukastensystems, nur bei Verwendung von CROSS-SHAPER SPORTS-Originalteilen können wir, fachgerechten Ein- oder Umbau vorausgesetzt, für das sichere und einwandfreie Funktionieren unserer Produkte Garantie leisten. Auch Ansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, können wir nur anerkennen, falls Originalteile eingesetzt wurden. Bitte achten Sie deshalb als Fachhändler und als Benutzer auf den ausschließlichen Einsatz von CROSS-SHAPER SPORTS-Teilen (Komponenten des Baukastensystems, Ersatzteile, Austauschteile), nicht nur aus Garantie- und Haftungsgründen, sondern auch, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Produkte sicher zu stellen.
§ 11 Warenrücksendungen
– ohne einen gegen CROSS-SHAPER SPORTS gerichteten Rechtsanspruch –, die im Einzelfall aus Kulanz akzeptiert werden, können nur mit Ware) 80% des Nettorechnungsbetrages gutgeschrieben werden. Artikel, deren Lieferung älter als 6 Monate ist sowie Sonderanfertigungen, gefüllte Batterien sind von der Rückgabe aus geschlossen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Quakenbrück, wenn und soweit die Vertragsparteien Vollkaufleute sind. Für das Vertragsverhältnis ist das deutsche Recht ohne das einheitliche Kaufrecht (einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen) und ohne das einheitliche UNK aufrecht maßgebend.
§ 13 Schriftform
Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 14 Verwendung personenbezogener Daten
CROSS-SHAPER SPORTS ist berechtigt, personenbezogene Daten des Geschäftspartners im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
§ 15 Allgemeines
Sind aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
§ 16 Garantie
Alle CROSS-SHAPER SPORTS-Artikel unterliegen während der einzelnen Produktionsstufen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte der erworbene Artikel dennoch einen Mangel aufweisen, der auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, so steht CROSS-SHAPER SPORTS hierfür nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen ein: CROSS-SHAPER SPORTS wird Artikel, die aufgrund eines Material oder Fabrikationsfehlers mangelhaft sind, nach eigener Wahl nach bessern oder unentgeltlich ersetzen, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres nach dem Kaufauftritt und CROSS-SHAPER SPORTS unverzüglich angezeigt wird. Abweichend gilt unsere Garantieübersicht gemäß unseres Infoblattes. Die beanstandeten Artikel sind CROSS-SHAPER SPORTS porto- bzw. frachtfrei einzusenden. Hierbei sind Name und Anschrift des Käufers sowie das Kaufdatum anzugeben. Nicht von der Garantie erfasst sind Mängel, die auf Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile, die nicht Original-CROSS-SHAPER SPORTS-Ersatzteile sind, von anderer Seite als der Verkäuferin oder liefernden Firma vorgenommen werden. Die Garantie gilt nur gegenüber dem ersten Verwender des von CROSS-SHAPER SPORTS hergestellten Artikels. Sie erlischt, wenn der Artikel durch andere als CROSS-SHAPER SPORTS selbst oder einem von CROSS-SHAPER SPORTS autorisierten Händler repariert oder konstruktiv verändert wird. Die im Rahmen der Garantieleistung ersetzten Teile werden Eigentum von CROSS-SHAPER SPORTS.
§ 17 USA-/Kanada-Ausschluss
Aus versicherungstechnischen Gründen haftet CROSS-SHAPER SPORTS für Schäden in den USA und Kanada nur dann, wenn die Lieferung der Waren in diese Länder mit ausdrücklicher Genehmigung der CROSS-SHAPER SPORTS erfolgte.
CROSS-SHAPER SPORTS GmbH
Artlandstraße 57-59
49610 Quakenbrück, Germany
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück
Registernummer: HRB 206618
Geschäftsführung: Markus Bockstiegel
Änderungen und Druckfehler vorbehalten.